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REFA Rheinland Pfalz / Saar e.V.
Verband für Arbeitsgestaltung, Betriebsorganisation und Unternehmensentwicklung

AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

AGB des REFA Rheinland-Pfalz / Saar e.V., nachfolgend REFA genannt.

§ 1 Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen REFA und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt  REFA nicht an, es sei denn, REFA hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

§ 2 Preise

Es gelten nur die aktuell veröffentlichten Preise. Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern ist REFA zum Rücktritt berechtigt. Gewährte Preisnachlässe für REFA-Mitglieder dürfen den Jahresmitgliedsbeitrag nicht übersteigen.

§ 3 Umsatzsteuer

Die Seminarpreise sind umsatzsteuerfrei gemäß § 4 Ziffer 21 bzw. Ziffer 22 UStG. Bücher und einige andere Lehrmaterialien sind umsatzsteuerpflichtig. Tagungs- und Kongressgebühren sind in den meisten Fällen umsatzsteuerpflichtig. Die anfallende Mehrwertsteuer ist, soweit nicht anders angegeben, in den Preisen enthalten und wird auf Rechnungen getrennt ausgewiesen. Es gelten die aktuellen Umsatzsteuersätze gemäß den gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland. Preisänderungen aufgrund von Umsatzsteuerveränderungen behält sich REFA  vor.


I Seminare

§ 4 Allgemeine Seminarinformationen

Umfang und Inhalt der Seminare ergeben sich aus dem jeweiligen Veranstaltungsprogramm. REFA behält sich vor, einen Ersatzreferenten einzusetzen und/oder den Seminarinhalt geringfügig zu ändern.

§ 5 Anmeldung

Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Da bei einigen Seminaren die Teilnehmerzahl begrenzt ist, liegt eine frühzeitige Anmeldung im Interesse der Teilnehmer.

§ 6 Kostenübernahme

Soll der Arbeitgeber des Teilnehmers die Gebühren des Seminars übernehmen und die Rechnung/en erhalten, muss er den Teilnehmer anmelden, oder der Teilnehmer muss der Anmeldung eine entsprechende Übernahmeerklärung des Arbeitgebers beifügen. Andernfalls erhält der Teilnehmer die Rechnung/en und haftet für die Bezahlung. Entsprechendes gilt bei Kostenübernahme durch andere Personen.

§ 7 Rücktritt des Teilnehmers

Wird eine Anmeldung bei Nichtteilnahme nicht bis 4 Wochen vor Seminarbeginn zurückgezogen, ist ein Betrag in Höhe von 50% der Gebühren sofort nach Rechnungserhalt zu zahlen. Bei Teilnehmern, die beim Seminar nicht anwesend sind und sich vor Seminarbeginn nicht abgemeldet haben, ist der Seminarpreis in voller Höhe zu zahlen.

Geht eine Stornierung von einem gebuchten Kompaktseminar später als eine Woche vor Seminarbeginn bei uns ein, ist der Seminarpreis in voller Höhe fällig.

Bei Kompaktseminaren mit dem Schwerpunkt „Führungskompetenz“ sind die Stornierungen bis 4 Wochen vor Seminarbeginn kostenfrei, danach wird der Seminarpreis in voller Höhe fällig.

Bricht ein Teilnehmer ein Seminar aus nachweislich wichtigen persönlichen oder betrieblichen Gründen ab, so werden ihm die noch fehlenden Unterrichtsstunden zur Fortsetzung der Ausbildung in einem späteren gleichen Seminar gutgeschrieben. Bricht ein Teilnehmer aus anderen Gründen ein Seminar vorzeitig ab, ohne die Ausbildung fortzusetzen, so ist trotzdem die gesamte Gebühr zu zahlen.

Teilnehmer mit Bildungsgutschein können durch Nachweis einer  sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung die Seminarteilnahme ohne Gebühren  stornieren.

§ 8 Rücktritt des REFA

REFA behält sich vor, ausgeschriebene Seminare bei zu geringer Beteiligung oder aus anderen dringenden Gründen abzusagen. Er ist dann verpflichtet, die Teilnehmergebühr ohne Abzug zurückzuerstatten, sofern sie bereits entrichtet ist. Ein Schadensersatzanspruch des Teilnehmers ist ausgeschlossen.

§ 9 Verzug

Bei Zahlungsverzug kann der Teilnehmer vom weiteren Seminarbesuch ausgeschlossen werden. Daraus entstehende Schäden gehen zu Lasten des Teilnehmers.

§ 10 Bezahlung

Der Rechnungsbetrag ist jeweils nach Erhalt der Rechnung sofort in voller Höhe ohne Skontoabzug unter Angabe der Kunden- und Rechnungsnummer zu zahlen. REFA ist berechtigt, Bescheinigungen, Zeugnisse bzw. Urkunden erst nach vollständiger Bezahlung auszugeben.


II REFA-Medien

§ 11 Vertragsschluss und Rücktritt

Der Verkauf von REFA-Medien, d.h. Bücher, Videos, Software, Lehrunterlagen etc. erfolgt ausschließlich an REFA-Mitglieder. Bestellungen von Nicht-Mitgliedern werden ggf. an die entsprechenden Kommissionsverlage weitergeleitet, für dieses Bestellung gilt der Ladenpreis.

REFA verpflichtet sich, die Bestellung des Bestellers zu den Bedingungen der Website anzunehmen.

Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern auf der Website ist REFA zum Rücktritt berechtigt.

Falls der Lieferant von REFA trotz vertraglicher Verpflichtung REFA  nicht mit der bestellten Ware beliefert, ist REFA ebenfalls zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall wird der Besteller unverzüglich darüber informiert, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht. Der bereits bezahlte Kaufpreis wird unverzüglich erstattet.

Der Besteller kann seinerseits schriftlich (auch per E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware innerhalb von zwei Wochen den Vertrag widerrufen.

Es wird darauf hingewiesen, dass REFA ggf. eine durch die Ingebrauchnahme der Sache entstandene Wertminderung einbehalten kann.

Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Audio- oder Videoaufzeichnungen (z.B. CDs, Videokassetten, DVDs) oder Software, die vom Besteller entsiegelt worden ist, ferner nicht bei Leistungen, die online (z.B. Software zum Download) übermittelt worden sind.

§ 12 Versandkosten und Lieferung

Versandkosten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland betragen 4,40 €. Lieferungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland werden mit den jeweils anfallenden Versandkosten beaufschlagt. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde.

§ 13 Fälligkeit und Zahlung, Verzug

Der Kaufpreis wird sofort mit Bestellung fällig. Der Besteller kann den Kaufpreis umgehend nach Erhalt der Rechnung zahlen. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist REFA berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls REFA  ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist REFA berechtigt, diesen geltend zu machen.

§ 14 Aufrechnung, Zurückbehaltung

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von REFA anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 15 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Besteller bestehenden Ansprüche verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum von REFA.

§ 16 Mängel und Haftung

Liegt ein von REFA zu vertretender Mangel der Kaufsache vor, kann der Besteller wahlweise Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung verlangen.

Ist REFA zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung wegen Unverhältnismäßigkeit nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die REFA zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen.

Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers — gleich aus welchen Rechtsgründen — ausgeschlossen. REFA haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet REFA nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Soweit die Haftung von REFA ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder ein Personenschaden vorliegt. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller Ansprüche aus §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz, Ansprüche aus Garantie oder Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltend macht. Gleiches gilt bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit.

Sofern REFA fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.

Die Gewährleistungsfrist beträgt vierundzwanzig Monate, gerechnet ab Lieferung. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

§ 17 Datenschutz

Der Besteller ist über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Bestellungen, die Anmeldung zu dem E-Mail-Benachrichtigungsdienst, die Übermittlung einer Onlinerezension erforderlichen personenbezogenen Daten durch REFA hiermit ausführlich unterrichtet worden. Der Besteller stimmt dieser Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausdrücklich zu.

§ 18 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

§ 19 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Ergänzend gelten in diesem Falle die gesetzlichen Bestimmungen.


REFA Rheinland-Pfalz /Saar e.V., Neustadt, Oktober 2009

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